Erbrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen erbrechtlichen Fragen, vor allem bei Erbauseinandersetzungen sowie der Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Wir beraten sie über die gesetzliche und testamentarische Erbfolge, damit verbundene mögliche Erbschaftssteuern und informieren Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erbeinsetzung. Gerne informieren wir Sie über vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten bereits zu Lebzeiten, wie z. B. Schenkungen, unter besonderer Beachtung von evtl. anfallenden Schenkungssteuern.
Ein weiterer Beratungsschwerpunkt unserer Kanzlei ist die Unternehmensnachfolge in Bezug auf erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten. Unser Ziel ist es, das Lebenswerk des Unternehmers zu schützen und eine Gefährdung des Betriebes durch Erbauseinandersetzungen zu verhindern. Gerne entwerfen wir hierzu alle notwendigen Testamente, Gesellschaftsverträge, etc.
Im Rahmen von Erbauseinandersetzungen sind wir spezialisiert auf die Durchführung gerichtlicher Teilungsversteigerungsverfahren.
Gerade im Erbrecht ist besondere Sensibilität erforderlich.
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