Bau- und Architektenrecht
Wir vertreten die Interessen von Bauherren, Architekten, Bauunternehmern, Bauingenieuren und -Planer sowie am Bau beteiligter Handwerker.
Gerne beraten wir Sie bei der Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie Werkverträgen um rechtliche Auseinadersetzungen bereits im Vorfeld zu vermeiden. Aber wir setzen auch Ansprüche und Forderungen durch: Seien es Bürgschaften, Gewährleistungsrechte, Versicherungsschäden, Baunachträge oder Mängelbeseitigungen.
Wir unterstützen Bauträger, Architekten, Ingenieure und Handwerker sowohl bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche als auch bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen, sei es gerichtlich oder außergerichtlich. Für die Notwendigkeit der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens kooperieren wir mit anerkannten Bausachverständigen.
Gerne beraten wir auch beim Kauf und Verkauf von Immobilien. Wir unterstützen Sie bei Verhandlungen und gestalten die erforderlichen Notarverträge. Ebenso sind wir Ihnen bei der Ermittlung des Wertes Ihrer Immobilie behilflich.