Miet- und Wohneigentumsrecht
Wir beraten und vertreten private und gewerbliche Mieter und Vermieter in allen Bereichen des Miet- und Wohneigentumsrechtes.
Wohnungseigentümer und -gemeinschaften betreuen wir bei Beschlussanfechtungsklagen, Untersagung unzulässiger Nutzungen (zum Beispiel einer Wohnung als Gewerbe), Entfernung unzulässiger baulicher Veränderungen sowie der Durchsetzung von Wohn- und Hausgeldansprüchen bis zu einem evtl. Zwangsversteigerungsverfahren. Wir verfolgen Ansprüche in Schadens- und Mängelangelegenheiten auch gegenüber Versicherungen. Des Weiteren setzen wir Ihre Mietansprüche durch, ggf. bis zur Kündigung und einer erforderlichen Räumungsklage.
Wohnungsmieter beraten wir u.a. zu Themen wie Kündigung, Zeit- und Staffelmietverträgen, Mieterhöhung, Nebenkosten, Untervermietung, Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Nebenkostenabrechnung, Mietminderung, Kaution etc.
Gerne unterstützen wir Vermieter und Mieter bei der Gestaltung von Mietverträgen um Rechtsstreitigkeiten schon im Vorfeld vorzubeugen.
Sprechen Sie uns an.
Wir helfen gern!