Zwangsversteigerungsrecht
Wir vertreten Gläubiger, Eigentümer und Bietinteressenten
Immer mehr Immobilien werden zwangsversteigert. Das Zwangsversteigerungsverfahren zählt dabei zu den komplexesten Rechtsgebieten mit Immobilienbezug, da hier das Grundstücks- und Grundbuchrecht und das allgemeine Vollstreckungsrecht eng miteinander verknüpft sind.
Hierbei vertreten wir auf Gläubigerseite sowohl Großbanken als auch Privatpersonen hinsichtlich der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Eigentümern, deren Immobilie die Zwangsversteigerung droht erstellen wir Lösungsmöglichkeiten für eine evtl. Abwendung des Versteigerungsverfahrens.
Unsere Betreuung reicht von der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek über das gesamte Versteigerungsverfahren bis zur Verteilung des Erlöses.
Ebenfalls vertreten wir Sie in einem evtl. notwendigen Zwangsverwaltungsverfahren.
Auch bei einer Teilungsversteigerung sind wir an Ihrer Seite. Wenn die Ehe geschieden, die Erbengemeinschaften aufgelöst werden soll, ohne dass sich die Parteien einigen können, stellt die Teilungsversteigerung eine Möglichkeit dar, die Gemeinschaft an einer Immobilie zwangsweise aufzulösen.
Sprechen Sie uns an.
Wir helfen gern.